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VG Ansbach, 04.07.2014 - AN 11 S 14.00613 |
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- VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00145
Im Einzelfall unbegründete Nachbarklage von Grundstückseigentümern gegen die …
Auszug aus VG Ansbach, 04.07.2014 - AN 11 S 14.00613
... Gemarkung ... errichten und betreiben will, begehrt die gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung der ihr vom Landratsamt Roth (Landratsamt) erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, nachdem die Beigeladenen in diesem Antragsverfahren Klagen erhoben (AN 11 K 14.00122 bzw. AN 11 K 14.00857 und AN 11 K 14.00145) und das Landratsamt den Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser Genehmigung ablehnte.Mit Schreiben vom 20. Dezember 2013 (Bl. 494 BA), zugestellt mit Empfangsbekenntnis vom 23. Dezember 2013, wurden den Bevollmächtigten des hiesigen Beigeladenen zu 1 im Verfahren AN 11 K 14.00122 und mit Schreiben vom 30. Dezember 2013 (Bl. 540 BA), mit Einschreiben aufgegeben zur Post am 30. Dezember 2103, den hiesigen Beigeladenen zu 2 und 3 im Klageverfahren AN 11 K 14.00145 Ausfertigungen des Genehmigungsbescheids zugesandt.
Hiergegen ließen die hiesigen Beigeladenen Klagen erheben (AN 11 K 14.0122 und AN 11 K 14.00145).
Die Kläger der Klageverfahren AN 11 K 14.00145 und AN 11 K 14.00122 würden durch den streitgegenständlichen Genehmigungsbescheid des Landratsamts vom 19. Dezember 2013 nicht in drittschützenden Rechten verletzt (wurde unter weitgehender Wiederholung des Vorbringens in den Klageverfahren weiter ausgeführt).
Mit Beschluss vom 24. April 2014 wurden die Kläger der Klageverfahren AN 11 K 14.00122 und AN 11 K 14.00145 in diesem Antragsverfahren notwendig beigeladen.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf diese Gerichtsakte, die beigezogenen Gerichtsakten AN 11 K 14.00122 und AN 11 K 14.00145 und die beigezogenen Behördenakten verwiesen.
Die nach diesen Grundsätzen im Rahmen des summarischen Verfahrens zu treffende Entscheidung führt hier dazu, dass dem Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 19. Dezember 2013 stattzugeben ist, weil sie - wohl unstreitig - zwar nicht im besonderen öffentlichen Interesse, aber im Rechtssinne im überwiegenden Interesse der Antragstellerin liegt, wobei hinsichtlich des letzten Aspekts vor allem zu berücksichtigen ist, dass die Hauptsacheverfahren nach Auffassung des Gerichts wenig Aussicht auf Erfolg bieten, zumal die Klagen in diesen Verfahren mit Urteilen vom 2. Juli 2014 AN 11 K 14.00122 und AN 11 K 14.00145 abgewiesen wurden, und bei der dann gebotenen Interessenabwägung das Interesse der Antragstellerin an der Verwirklichung ihres Vorhabens gegenüber den Interessen der Beigeladenen überwiegt.
- VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00122
Im Einzelfall unbegründete Nachbarklage eines Wasserzweckverbands (KdÖR) gegen …
Auszug aus VG Ansbach, 04.07.2014 - AN 11 S 14.00613
... Gemarkung ... errichten und betreiben will, begehrt die gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung der ihr vom Landratsamt Roth (Landratsamt) erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, nachdem die Beigeladenen in diesem Antragsverfahren Klagen erhoben (AN 11 K 14.00122 bzw. AN 11 K 14.00857 und AN 11 K 14.00145) und das Landratsamt den Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser Genehmigung ablehnte.Mit Schreiben vom 20. Dezember 2013 (Bl. 494 BA), zugestellt mit Empfangsbekenntnis vom 23. Dezember 2013, wurden den Bevollmächtigten des hiesigen Beigeladenen zu 1 im Verfahren AN 11 K 14.00122 und mit Schreiben vom 30. Dezember 2013 (Bl. 540 BA), mit Einschreiben aufgegeben zur Post am 30. Dezember 2103, den hiesigen Beigeladenen zu 2 und 3 im Klageverfahren AN 11 K 14.00145 Ausfertigungen des Genehmigungsbescheids zugesandt.
Die Kläger der Klageverfahren AN 11 K 14.00145 und AN 11 K 14.00122 würden durch den streitgegenständlichen Genehmigungsbescheid des Landratsamts vom 19. Dezember 2013 nicht in drittschützenden Rechten verletzt (wurde unter weitgehender Wiederholung des Vorbringens in den Klageverfahren weiter ausgeführt).
Mit Beschluss vom 24. April 2014 wurden die Kläger der Klageverfahren AN 11 K 14.00122 und AN 11 K 14.00145 in diesem Antragsverfahren notwendig beigeladen.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf diese Gerichtsakte, die beigezogenen Gerichtsakten AN 11 K 14.00122 und AN 11 K 14.00145 und die beigezogenen Behördenakten verwiesen.
Die nach diesen Grundsätzen im Rahmen des summarischen Verfahrens zu treffende Entscheidung führt hier dazu, dass dem Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 19. Dezember 2013 stattzugeben ist, weil sie - wohl unstreitig - zwar nicht im besonderen öffentlichen Interesse, aber im Rechtssinne im überwiegenden Interesse der Antragstellerin liegt, wobei hinsichtlich des letzten Aspekts vor allem zu berücksichtigen ist, dass die Hauptsacheverfahren nach Auffassung des Gerichts wenig Aussicht auf Erfolg bieten, zumal die Klagen in diesen Verfahren mit Urteilen vom 2. Juli 2014 AN 11 K 14.00122 und AN 11 K 14.00145 abgewiesen wurden, und bei der dann gebotenen Interessenabwägung das Interesse der Antragstellerin an der Verwirklichung ihres Vorhabens gegenüber den Interessen der Beigeladenen überwiegt.
- VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00857
Nachbarklage gegen Berichtigung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für …
Auszug aus VG Ansbach, 04.07.2014 - AN 11 S 14.00613
... Gemarkung ... errichten und betreiben will, begehrt die gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung der ihr vom Landratsamt Roth (Landratsamt) erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, nachdem die Beigeladenen in diesem Antragsverfahren Klagen erhoben (AN 11 K 14.00122 bzw. AN 11 K 14.00857 und AN 11 K 14.00145) und das Landratsamt den Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser Genehmigung ablehnte.